CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Eine Voraussetzung für den freien Warenverkehr in Europa ist die CE-Kennzeichnung. Für Produkte wie Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, Medizinprodukte usw. ist deshalb das in den zutreffenden EG-Richtlinien vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.
Beim Konformitätsbewertungsverfahren unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Richtlinien- und Normenrecherche (harmonisierte und nationale Normen)
Gefahrenanlyse bzw. Risikobeurteilung und Risikobewertung
interne und externe Technische Dokumentation (richtlinien- und normengerecht)
EG-Konformitätserklärung bzw. Hersteller-/Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
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